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Verfassungswidrigkeit der Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 festgestellt

Dienstag, 3. März 2009 | Autor: admin

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Einsatz von rechnergesteuerten Wahlgeräten (sog. Wahlcomputer) bei der Bundestagswahl 2005 zum 16. Deutschen Bundestag verfassungswidrig war.

Das Gericht begründet seine Entscheidung mit dem Hinweis darauf, dass “der Einsatz elektronischer Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.”
Grundsätzlich sei der Einsatz von Wahlgeräten zulässig. Die Bundeswahlgeräteverordnung sei aber verfassungswidrig, “weil sie nicht sicherstellt, dass nur solche Wahlgeräte zugelassen und verwendet
werden, die den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit genügen.”
Im Ergebnis führt die Verfassungswidirgkeit des Einsatzes der Wahlcomputer jedoch nicht zur Auflösung des Bundestages, da der Bestandsschutz der gewählten Volksvertretung überwiege und es keine Anhaltspunkte für eine Fehlerhaftigkeit der Wahlgeräte oder Manipuliation an diesen Geräten gebe.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 19/2009 vom 3. März 2009, Urteil vom 3. März 2009, Az.: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07

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