Bundesdatenschutzbeauftragter legt Bericht vor
Donnerstag, 23. April 2009 | Autor: admin
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, hat heute turnusmäß seinen Tätigkeitsbericht vorgelegt.
In seinem 22. Tätigkeitsbericht mahnte er die Erneuerung des Datenschutzrechts an. Diese müsse sowohl die Struktur als auch die grundlegenden Regelungsmechanismen des Datenschutzrechts umfassen. Die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beruhen auf der Techik der siebziger Jahre, als das Gesetz geschaffen wurde. Die gesetzlichen Regelungen müssten nun dringend den rasanten technischen Entwicklungen angepasst werden. Insbesondere die Rechtsbegriffe wie “verantwortliche Stelle” oder “personenbezogene Daten” müssten überdacht werden.

