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Neue Widerrufsbelehrung in Kraft

Dienstag, 4. August 2009 | Autor: admin

Seit heute ist eine gesetzliche Änderung des Widerrufsrechts bei Online-Angebote in Kraft. Die Änderung betrifft Onlineshopbetreiber sowie Onlinedienstleister, die Dienstleistungen erbringen.

Die Änderung betrifft § 312 d Absatz 3 BGB. Dieser lautet nun: “Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.”

Ursprüngliche lautete die Regelung: “Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.”

Die Gesetzesänderung macht eine Änderung der Bestellvorgänge erforderlich. Durch die Gesetzesänderung bedingt erlischt das Widerrufsrecht des Verbrauchers nun erst dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Wunsch des Kunden vollständig erfüllt worden ist. Dies bedeutet, dass auch der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen sein muss.

Vor diesem Hintergrund ist es Anbietern zu empfehlen, Vorkasse zu verlangen.

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