Home

Urheberrechtsabgabe auf PCs vereinbart

Mittwoch, 13. Januar 2010 | Autor: admin

Am 23. Dezember 2009 haben die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) und der
Bundesverband Computerhersteller (BCH) eine Regelung zur Frage einer urheberrechtlichen Abgabepflicht
für PCs in Deutschland für die Jahre 2002-2010 gefunden.
Danach beträgt die Abgabe für den Zeitraum vom 1.1.2008 bis zum 31.12.2010 13,65 Euro pro PC mit eingebautem Brenner und 12,15 Euro pro PC ohne eingebauten Brenner, dies jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abgabe wird an die ZPÜ abgeführt.
Durch die Abgabe soll die Erstellung von Privatkopien abgedeckt werden.
Die Einigung beendet eine mehrjährige Phase von Verhandlungen und Gerichtsverfahren über die urheberrechtliche Abgabepflicht von PCs.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Computerhersteller e.V. (BCH) vom 12.01.2010

Tags »

Trackback: Trackback-URL | Feed zum Beitrag: RSS 2.0
Thema: 1

Kommentare und Pings sind geschlossen.