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Betriebsrat hat Recht auf Internetanschluss

Donnerstag, 21. Januar 2010 | Autor: admin

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 20.01.2010, Az.: 7 ABR 79/08) kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Internetanschlusses verlangen.

Der Arbeitgeber soll einen Internetanschluss dem Betriebsrat nach der Auffassung des Gericht dann zur Verfügung stellen müssen,

“(…) wenn er bereits über einen PC verfügt, im Betrieb ein Internetanschluss vorhanden ist, die Freischaltung des Internetzugangs für den Betriebsrat keine zusätzlichen Kosten verursacht und der Internetnutzung durch den Betriebsrat keine sonstigen berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.” Nach § 40 Abs. 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat für die laufende Geschäftsführung in dem erforderlichen Umfang auch Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört das Internet.”

Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts 3/10

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