KJM: DSDS-Verstoß bleibt ohne Folgen
Freitag, 22. Januar 2010 | Autor: admin
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - nimmt seit dem 02.04.2003 gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (Internet) wahr - sieht einen massiven Verstoß bei der aktuellen “DSDS”-Staffel, kann dagegen jedoch nichts unternehmen.
Die KJM teilte mit, dass die Sendung im Tagesprogramm vom 09.01.2010 gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstoßen hat. Inhalt war das herabwertende Verhalten der Jury und die davon ausgehende mögliche Beeinträchtigung der Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren. Dies betraf den Fall eines Kandidaten, der mit einem feuchten Fleck auf der Hose vor die Jury getreten war, auf den der Junge mehrfach angesprochen wurde. Zudem räumte der Sender RTL wenig später ein, dass Äußerungen über die Sangeskünste des Jungen aus einem anderen Casting hineingeschnitten wurden.
Der Verstoß bleibt folgenlos, weil RTL die Folgen jetzt vor der Ausstrahlung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) vorlegt. Diese hatte keine Einwände gegen die beanstandeten Ausschnitte erhoben.
Eine Überprüfung durch die KJM ergab, dass die FSF ihre Grenzen “nicht eindeutig” überschritten habe. Die KJM will mit der FSF noch einmal “über die Anwendung von Jugendschutz-Kriterien bei der Bewertung von Fernsehformaten ” sprechen.”
Quelle: Pressemitteilung der KJM vom 21.01.2010

