6000 Euro Streitwert bei unerlaubter Bildnutzung im Internet
Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin
Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden (Beschluss vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09), dass in dem Fall einer unerlaubten Bildnutzung auf einer Website von einem Streitwert in Höhe von 6.000 Euro auszugehen ist.
TIPP:
Bei einer Bildnutzung im Internet sollte geklärt werden, ob das konkrete Bild dafür genutzt werden darf. Bei einem Gegenstandswert in Höhe von 6000 Euro entstehen Anwaltskosten in Höhe von brutto 546,69 Euro.

