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EuGH: Schweden wegen Nichtumsetzung der Regelungen zu Vorratsdatenspeicherung verurteilt

Montag, 8. Februar 2010 | Autor: admin

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schweden am 04.02.2010 wegen der Nichtumsetzung von Regelungen der EU zur Vorratsspeicherung verurteilt (Az.: C-185/09).

Geklagt hatte die EU-Kommission.

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ENISA (Agentur für Internetsicherheit) warnt vor Social Networks

Montag, 8. Februar 2010 | Autor: admin

Die Europäische Agentur für Internetsicherheit (ENISA) sorgt sich um die Sicherheit der Mitglieder von Social Networks und warnt insbesondere vor dem Dienstahl von Identitäten sowie dem Verlust von Daten.

Gleichzeitig stellt sie  “goldene Regeln” auf, wie man sich sicherer im Netz bewegen könne.

Eine Regel lautet, man soll in Social Networks Spitznamen verwenden. Eine weitere Regel lautet, dass man sich nach einer Sitzung in einem Social Network immer abmelden soll.

TIPP:

Das Mitglied in einem Social Network sollte sich immer bewusst sein, dass Daten eventuell von Dritten abgegriffen werden können.

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Das öffentliche Verfahrensverzeichnis gem. § 4e BDSG

Samstag, 6. Februar 2010 | Autor: admin

Unternehmen sind grundsätzlich gemäß § 4d (1) BDSG verpflichtet, ihre “automatisierten Verarbeitungen” bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzumelden, bevor sie diese in Betrieb nehmen. Die meldepflichtigen Angaben ergeben sich aus § 4e Satz 1 BDSG. Die Angaben der Meldung führt die Aufsichtsbehörde in einem für jedermann einsehbaren Register (auch “Jedermann- Verfahrensverzeichnis” genannt).

Der Beauftragte für den Datenschutz macht die Angaben nach § 4e Satz1 Nr.1 bis 8 BDSG auf Antrag gem. § 4g Abs. 2 BDSG jedermann in geeigneter Weise verfügbar. Dies erfolgt in Form des „Jedermann-Verfahrensverzeichnisses“, welches die Angaben gem. § 4 e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG enthält:

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Dieses Verfahrensverzeichnis wurde zuletzt geändert am:

1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle:

2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer:

2.1. Leitung der Datenverarbeitung:

2.2. Bestellter Datenschutzbeauftragter:

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle:

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Kategorien von Daten:

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten: geplant/nicht geplant

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Bezeichnung eines Unternehmens in Webblog als “Abzocker” zulässig

Samstag, 6. Februar 2010 | Autor: admin

Das Arbeitsgericht Herford (Urteil vom 12.11.2009, Az.: 3 Ga 26/09) hat entschieden, dass es von der grundrechtlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst ist, wenn sich ein Mitarbeiter in einem Blog über seinen ehemaligen
Arbeitgeber äußert und diesen als “Abzocker”, “Mafia”
und “Nutzlos-Branche” bezeichnet.

Das Gericht konnte hier keine Rufschädigung erkennen. Es handle sich um zulässige Meinungsäußerungen.

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Verknüpfung von Fotos mit Geodaten und Google Maps datenschutzrechtlich zulässig

Freitag, 5. Februar 2010 | Autor: admin

Das Landgericht (LG) Köln (Urteil vom 13.01.2010, Az.: 28 O 578/09) hat entschieden, dass es gem. § 41BDSG zulässig sein kann, im Internet ein Angebot vorzuhalten, in welchem Geodaten und Google Maps miteinander kombiniert werden und somit z. B. Fotos von Strassenzügen mit Informationen zu Hintergründen von Stadtgeschichte oder Architektur verbunden werden. Dieses Medienprivileg wurde zuerkannt, weil sich das vorliegende Angebot nicht darauf beschränkt hat, eigenes oder fremdes Bildmaterial einzustellen sondern darüber hinaus Informationen zu Hintergründen aufzeigt.

Außerdem sah das Gericht die Zulässigkeit des Angebots in § 29 Abs. 2 BDSG begründet, da der Kommunikationsfreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 GG vorliegend Vorrang einzuräumen sei.

TIPP: Die Entscheidung ist eine stark Einzelfall geprägte Entscheidung. Hieraus kann nicht die Pauschale Zulässigkeit solcher Angebote gesehen werden.

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Innenausschuss des EU-Parlaments lehnt SWIFT-Abkommen ab

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Heute hat sich der Innenausschuss des EU-Parlaments gegen das SWIFT-Abkommen (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zur Weitergabe von Bankdaten ausgesprochen. Die Entscheidung gilt als Empfehlung für die Abstimmung am 11.02.2010 in Straßburg im Parlament.

Der EU-Rat hatte Ende November 2009 das Anfang der Woche in Kraft getretene Abkommen ohne Beteiligung des Parlaments beschlossen.  Bemerkenswert ist, dass SWIFT selbst vor der endgültigen Entscheidung des
Parlaments keine Auskunftsersuchen aus den Vereinigten Staaten bearbeiten wird.

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6000 Euro Streitwert bei unerlaubter Bildnutzung im Internet

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Das Landgericht (LG) Köln hat entschieden (Beschluss vom 13.01.2010, Az.: 28 O 688/09), dass in dem Fall einer unerlaubten Bildnutzung auf einer Website von einem Streitwert in Höhe von 6.000 Euro auszugehen ist.

TIPP:

Bei einer Bildnutzung im Internet sollte geklärt werden, ob das konkrete Bild dafür genutzt werden darf. Bei einem Gegenstandswert in Höhe von 6000 Euro entstehen Anwaltskosten in Höhe von brutto 546,69 Euro.

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Werbung auf Homepage mit fremdem Gaslexikon als “Stadtwerke” unzulässig

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden (Urteil vom 08.12.2009, Az.: 4 U 129/09), dass eine Online-Werbung eines privaten Unternehmens mit der Bezeichnung “Stadtwerke” sowie mit fremden Testergebnissen irreführend und somit wettbewerbswidrig ist.

Bei der Beklagten handelte es sich um eine privates Unternehmen, welches als Energieversorger tätig ist. Auf der Website bezeichnete es sich als Stadtwerk und hielt ein “Gaslexikon” vor, anhand dessen sich Verbraucher informieren konnten. Die auf der Website aufgezeigten Testergebnisse waren insofern irreführend als sie geeignet waren, den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, die Beklagte sei besonders gut getestet worden, während in Wirklichkeit die Testergebnisse die Beklagte nicht betrafen.

TIPP:

Erneut zeigt die Rechtsprechung zutreffend kein Verständnis dafür, mit unzutreffenden Testergebnissen zu werben.

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Webhoster muss keine Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung treffen

Donnerstag, 4. Februar 2010 | Autor: admin

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 02.12.2009, Az.: 11 S 32.09), dass ein Webhoster nicht in jedem Fall verpflichtet ist, Vorkehrungen zur Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.

Nach Auffassung des Gerichts bestehe eine solche Pflicht dann nicht, wenn es der Webhoster den Endkunden ermöglicht, eigenverantwortlich E-Mail-Postfächer einzurichten. In einem solche Fall stelle die Dienstleistung keine Telekommunikations-Dienstleistung dar. Die bloße Unterstützung begründe keine Anbieterstellung.

Ein solcher Webhoster kann nach Auffassung des Gerichts beantragen, der Bundesnetzagentur Zwangsmaßnahmen und Sanktionen zur Erzwingung einer Vorratsdatenspeicherung einstweilen zu untersagen. Dies in dem Fall, in dem die mit einer Vorratsdatenspeicherung verbundenen Kosten das Unternehmen zur sofortigen Geschäftsausgabe zwingen würden.

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Portalbetreiber haftet nicht für Verbraucherkritik an Unternehmen

Mittwoch, 3. Februar 2010 | Autor: admin

Das Landgericht (LG) Nürnberg (Urteil vom 13.01.2010, Az.: 3 O 3692/09) hat entschieden, dass der Betreiber eines Verbraucherportals grundsätzlich erst ab der Kenntnis von fremden Beiträgen für diese Beiträge haftet.

Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch für kritische Nutzeräußerungen über die Leistungen eines Unternehmens. Im vorliegenden Fall fühlte sich ein Online-Partnervermittlungsinstitut durch eine negative Bewertung seiner Leistungen gestört. Da es sich bei dem Bericht entweder um zutreffende Tatsachen oder um zulässige Meinungen handle, sei der Bericht und dessen Posting nicht rechtswidrig.

Der Betreiber des Portals haftet nach Auffassung des Gerichts auch nicht als Mitstörer, da er nach der Benachrichtigung durch die Klägerin eine Meldung an den betroffenen User sandte, woraufhin der Beitrag abgeändert wurde.

TIPP:
Portalbetreiber haften ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Dies bedeutet, dass sie dann umgehend tätig werden müssen.

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