Buchhändler haftet nicht für urheberrechtswidrige Bücher
Freitag, 23. Januar 2009 | Autor: admin
Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 14.11.2008 (Az.: 15 O 120/08) entschieden, dass ein Buchhändler nicht wegen der Urheberrechtswidrigkeit von Büchern haftet, die er vertreibt.
Nach Auffassung des Gerichts fehlt einem Buchhändler die erforderliche Tatherrschaft. Ein Buchhändler sei nur das Werkzeug eines Verlages, da der Buchhändler keinen Einfluss auf den Buchinhalt nehmen kann.
Außerdem habe der Buchhändler keine Prüfungspflichten verletzt, da ihm vor dem Hintergrund des heutigen Buchsortiments eine Überwachung grundsätzlich nicht zumutbar sei.
Im vorliegenden Fall hatte der Händler ab Kenntnis der Rechtsverletzung sofort reagiert und den Vertrieb des Buches eingestellt.
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